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Leitfaden für Gastfunkamateure in China: Rechtliche Grundlagen & Ablauf

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Zusammengestellt von BG7BAG · Aktualisiert auf Version 2026 · Letzte Prüfung: 2026-10-08

Ziel-Keywords: Ausländischer Amateurfunk in China Betriebsleitfaden · Legale Gastbetriebsausübung ausländischer Hams in China · Beantragung des CRAC-Besucher-Zertifikats für provisorischen Betrieb · Ausländische Amateurfunk-Genehmigung in China · Chinesisches Amateurfunk-Besucherzertifikat

Kernaussage: Ausländische Kurzzeitbesucher dürfen nicht mit ihrem heimischen Zeugnis direkt in China funken und dürfen auch kein eigenes Gerät zur Errichtung einer Station mitbringen. Der einzige legale Weg aufs Band führt über zwei Möglichkeiten: (1) Beantragung des CRAC-«Besucher-Zertifikats für den provisorischen Amateurfunkbetrieb» (kostenlos, E-Mail-Antrag, empfohlen 30–60 Tage im Voraus, 6 Monate gültig nach Ausstellung) und anschließend nur Betrieb auf bereits bestehenden chinesischen lizenzierten Stationen; oder (2) Gastbetrieb unter Aufsicht einer lokalen Clubstation. China hat weder das CEPT- noch das IARU-Gegen­seitigkeitsabkommen unterzeichnet – es gibt keinen Umweg. Sie dürfen Ihre eigene Station (für den Betrieb auf chinesischen Stationen) mitführen, benötigen hierfür aber vorab das Zertifikat.


I. Rechtsrahmen – Können ausländische Funkamateure in China funken?

1.1 Sind CEPT-/IARU-Gegen­seitigkeitsabkommen in China gültig?

Ungültig. China (Festland) hat weder die CEPT (Konferenz der europäischen Verwaltungen für das Post- und Fernmeldewesen) Empfehlung T/R 61-01 unterzeichnet, noch irgendein allgemeines IARU-Gegen­seitigkeitsbetriebsabkommen. Ihr heimisches Zeugnis (FCC, OFCOM, ACMA, JARL usw.) sowie der CEPT-«HAREC»-Status können nicht als Grundlage für eigenständigen Betrieb in China dienen.

Die einzige derzeit bestehende spezielle Regelung ist ein eigener gegenseitiger Anerkennungskanal für ständige Einwohner von Chinesisch-Hongkong – und dieser Kanal ist kein traditionelles «zwischenstaatliches Gegen­seitigkeitsabkommen», sondern eine separate Vereinbarung zwischen dem Festland und Chinesisch-Hongkong (siehe Abschnitt VII). Alle übrigen Personen müssen den CRAC-Besucherzertifikatsweg in Abschnitt II gehen.

  • Rechtsgrundlage (CEPT nicht anwendbar): 《业余无线电台管理办法》 工信部 (Ministerium für Industrie und Informationstechnik, MIIT) Erlass Nr. 67 (in Kraft seit 2024-03-01): 中国政府网公报
  • Spezieller Kanal für Chinesisch-Hongkong: MIIT-Bekanntmachung zu ständigen Einwohnern von Hongkong (von CRAC nachgedruckt): crac.org.cn/?p=1011

1.2 Zwei legale Wege

Nr. Weg Was möglich ist Kernanforderung
1 CRAC-Besucher-Zertifikat für provisorischen Betrieb Betrieb auf beliebigen bestehenden chinesischen lizenzierten Amateurfunkstationen (Club- oder Einzelstation) E-Mail-Antrag an licensing@crac.org.cn; kostenlos; ausgestellt von CRAC (Chinesischer Amateurfunkverband, Amateurfunk-Sektion) in Auftragsverwaltung des 工信部
2 Gastbetrieb auf lokaler Clubstation Betrieb unter Lizenz und Aufsicht dieser Station ebenfalls obiges Zertifikat erforderlich; Club stellt legalen Standort, Antenne und Rufzeichen-Umgebung bereit

⚠️ Kein «eigenes Gerät zur Errichtung einer Station mitbringen». Das Besucherzertifikat ist ein Nachweis der technischen Befähigung für «Betrieb auf bereits mit chinesischer Lizenz versehenen Stationen» – keine Genehmigung zur Errichtung einer eigenen Sendeanlage. Das eigenmächtige Errichten einer Station durch Kurzzeitbesucher ist illegal.

1.3 Derzeit gültige Rechtsgrundlagen (alle in Kraft)

Dokument Erlass-Nr. / Herausgeber Inkrafttreten Funktion Autoritative Quelle
《业余无线电台管理办法》 (Verwaltungsverordnung für Amateurfunkstationen) 工信部 Erlass Nr. 67 2024-03-01 (ersetzt 2012 Nr. 22) geltende Grundverordnung 中国政府网公报 · 商务部法规库
《中华人民共和国无线电频率划分规定》 (Bestimmungen der VR China über die Frequenzzuweisung für Funk) 工信部 Erlass Nr. 62 2023-07-01 (ersetzt 2018 Nr. 46) legt verfügbare Amateurfrequenzbänder fest 中国政府网公报
Rufzeichen-Klauseln (Art. 18, 23, 39) der 《业余无线电台管理办法》及Anhang 2 《业余无线电台呼号编制和核发要求》 工信部 Erlass Nr. 67 (Begleit-Anhang) 2024-03-01 geltende Regeln für Rufzeichen-Zuteilung/Ausstellung/Nutzung (ersetzen die aufgehobene 2007er Rufzeichen-Verwaltung sowie den Anhang des Nr. 22) 中国政府网公报 · HamCQ Rufzeichen-Erklärung
Mitteilung des 工信部 über die Umsetzung einiger Angelegenheiten der 《办法》 工信部无〔2013〕43 号 2013 (derzeit gültig) Betriebszeugnis, Rufzeichen-Buchstabenzuteilung, Durchführungsbestimmungen für Besucherzertifikat; CRAC-Auftragsgrundlage Peking-Stadtportal (markiert „derzeit gültig”)
Antragsverfahren für das 《来访者临时操作证书》 (Besucher-Zertifikat) 国无协〔2013〕3 号 (von CRAC herausgegeben, in Auftragsverwaltung des 工信部) 2013 (derzeit gültig) konkretes Verfahren für ausländische Besucherzertifikate CRAC englischsprachige Seite
Sonderbekanntmachung für ständige Einwohner von Chinesisch-Hongkong 工信部-Bekanntmachung (von CRAC nachgedruckt ?p=1011) derzeit gültig spezielle Durchführung Chinesisch-Hongkong crac.org.cn/?p=1011
《中华人民共和国无线电管理条例》 (Funkverwaltungsverordnung der VR China, übergeordnetes Gesetz) 国务院、中央军委 Erlass Nr. 672 2016-12-01 Grundlage für die Erstellung aller Verordnungen 中国政府网公报

Hinweis: Die oft zitierte 《业余无线电台呼号管理办法》 aus 2007 (信部无〔2007〕223号) ist aufgehoben (am 2012-11-05 durch Erlass Nr. 22 ersetzt, welcher wiederum am 2024-03-01 durch Erlass Nr. 67 aufgehoben wurde). Die geltenden Rufzeichenregeln richten sich ausschließlich nach Erlass Nr. 67 und dessen Anhang 2.


II. Schritt-für-Schritt-Antragsleitfaden (CRAC-Besucher-Zertifikat für provisorischen Betrieb)

2.1 Zielgruppe

  • Besitz eines gültigen Amateurfunkbetriebszeugnisses/-scheins, ausgestellt von der Funkverwaltungsbehörde des eigenen Landes (bzw. der Region);
  • Kenntnis und Zusicherung der Einhaltung der chinesischen Funkverwaltungsvorschriften (CRAC-Besucherverfahren Artikel 1);
  • Absicht, auf bereits bestehenden chinesischen lizenzierten Amateurfunkstationen zu funken (keine Neugründung einer Station).

2.2 Liste der Antragsunterlagen (per E-Mail an licensing@crac.org.cn)

Nr. Unterlage Anforderung
1 Antragsformular (von Antragsteller unterschrieben, mit Erklärung «Zusicherung der Einhaltung der chinesischen Funkverwaltungsvorschriften»; Chinesisch/Englisch beides möglich; PDF oder JPG) Download: crac.org.cn Application-Form1.doc
2 Besucher-Informationstext – Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisedokumentenart, geplanter Aufenthaltszeitraum in China, geplanter Betriebsort, inländische Kontaktdaten (falls vorhanden), E-Mail TXT oder DOC
3 Bild von gültigem Reisedokument + chinesischem Visum PDF/JPG, längere Seite ≥ 1000 Pixel
4 Bild des heimischen Amateurfunk-Stationszeugnisses PDF/JPG, längere Seite ≥ 1000 Pixel
5 Passfoto PDF/JPG, längere Seite ≥ 600 Pixel
6 von CRAC je nach Fall angeforderte ergänzende Unterlagen —

2.3 Einreichungsweise

  1. Obige Unterlagen per E-Mail an licensing@crac.org.cn senden (Artikel 3);
  2. Nach positiver CRAC-Prüfung E-Mail-Benachrichtigung und Zusendung der Zertifikats-Elektronikversion (einfach selbst ausdrucken);
  3. Ausstellungsinformationen werden synchron auf der CRAC-Webseite veröffentlicht als amtliche Grundlage für die Gültigkeitsprüfung (Artikel 6);
  4. Sofern der Antragsteller nicht die persönliche Abholung des Papiers beantragt, wird kein physisches Zertifikat per Post versandt;
  5. Es werden keine Gebühren erhoben (Artikel 9).

Postanschrift (für schriftliche Post/Abholung):

Chinesischer Amateurfunkverband, Amateurfunk-Sektion (CRAC)
Shijingshan-Distrikt, Peking, Hof 30 Shixing-Straße, Gebäude 15, Postleitzahl 100041
(CRAC hat derzeit keine ständig besetzte Telefonnummer – die Webseite weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund personeller Engpässe die Nutzung von E-Mail oder Post empfohlen wird.)

2.4 Rufzeichen-Format (wichtig – nicht vertauschen)

Beim Betrieb auf fremden Stationen ist das Rufzeichen der betriebenen chinesischen Station zu verwenden; sofern man selbst bereits ein Amateurfunkzeugnis besitzt, kann folgendes Format genutzt werden:

Buchstabe B + chinesische Zonen-Nummer + / + eigenes heimisches Rufzeichen
Beispiel B7/W5XYZ, B7/DL1ABC
(d. h. «B + chinesische Zonen-Nummer» zuerst, eigenes heimisches Rufzeichen danach)

Ständige Einwohner von Chinesisch-Hongkong können zusätzlich das spezielle Format B+Distriktnummer/Ihr Hongkonger Rufzeichen nutzen (siehe Abschnitt VII).

2.5 Zeitplanung und Gültigkeit

Punkt Erläuterung Grundlage
Vorlaufzeit 30–60 Tage vor Abreise beantragen. CRAC hat für das Besucherzertifikat keine gesetzliche Bearbeitungsfrist (anders als bei inländischen Stationslizenzen «30 Werktage nach Annahme»), daher empfiehlt sich ein Puffer von 2–4 Wochen. Nr. 67 Artikel 13 (inländische 30-Werktage-Frist, zum Vergleich); CRAC-Besucherverfahren
Gültigkeitsdauer ab Ausstellung 6 Monate gültig. Empfohlen wird die Beantragung nahe am Reisetermin, sodass das 6-Monats-Fenster den gesamten China-Aufenthalt abdeckt. CRAC-Besucherverfahren (ab 2019-11-01 ausgestellte Zertifikate 6 Monate gültig)
Klassenobergrenze Zertifikate, die nach 2019-11-01 ausgestellt wurden, haben die Klasse «ähnlich dem heimischen Zeugnis, aber nicht höher als chinesische Klasse B»: unter 30 MHz < 15 W, ab 30 MHz ≤ 25 W. CRAC-Besucherverfahren; Nr. 67 Artikel 30 (Klasse-B-Befugnis)
Harte Begrenzung tatsächliche Leistung/Frequenzband = der strengere Wert aus Zertifikatsklasse und Lizenz der betriebenen Station. Nr. 67 Artikel 31

2.6 Rufzeichen-Regeln und Präfixe (Festlandchina sowie Hongkong-, Macau- und Taiwan-Regionen)

Festlandchina

  • Aktuelle Rufzeichen-Zusammensetzung: besteht im Allgemeinen aus «B (steht für das Land) + Buchstabe für Stationstyp/Betriebsklasse + Zonen-Nummer (1 Ziffer) + Suffix»; die aktuelle Zuteilungs- und Ausstellungsanforderung finden sich in Nr. 67 Anhang 2 《业余无线电台呼号编制和核发要求》 (Rufzeichen-Ausstellung siehe Artikel 18, Löschung und Neuzuteilung siehe Artikel 23).
  • Rufzeichen unterscheiden nicht mehr nach Betriebsklasse und lassen keine Rückschlüsse auf Erfahrung zu: China hat früher über Rufzeichen die Betriebszeugnis-Klasse und die Ausgabereihenfolge unterschieden, was inzwischen entfallen ist; zudem werden viele Rufzeichen nach Rückruf neuen Personen zugewiesen (1 Jahr nach Löschung wieder verfügbar). Daher ist BA nicht zwingend erfahrener als BD oder BG, und ein fünfstelliges Rufzeichen nicht zwingend erfahrener als ein sechstelliges.
  • Clubstationen beginnen nicht zwingend mit «BY»: viele Clubstation-Rufzeichen sehen persönlichen Stationen ähnlich, z. B. die Jinan-Huanghe-Clubstation mit Rufzeichen BD4JN.
  • Sonderrufzeichen: einzelne Rufzeichen werden nicht nach den üblichen Regeln zugeteilt, z. B. die Huangyan-Insel-Expeditionsstation BS7H, die CQWW-Wettbewerbsstation 2024 B4M.
  • Obige Erläuterungen zu Festland-Rufzeichen siehe: HamCQ-Handbuch 《业余无线电台呼号说明》.

Tipp: Bitte nicht mehr die 2007er 《业余无线电台呼号管理办法》 (信部无〔2007〕223号, aufgehoben) oder den Anhang des Nr. 22 zitieren – die geltenden Rufzeichenregeln richten sich nach Erlass Nr. 67 und dessen Anhang 2.

Chinesisch-Hongkong / Chinesisch-Macau / Chinesisch-Taiwanaus historischen Gründen andere Rufzeichenregeln als das Festland; siehe HamCQ-Handbuch)

  • Chinesisch-Hongkong: beginnt mit VR2, z. B. VR2AA, VR2ABC. (Detailregeln (Hongkonger Kommunikationsbehörde))
  • Da Festland und Chinesisch-Hongkong die Gegenseitige Anerkennung von Betriebszeugnissen und Lizenzen bereits verwirklicht haben: nach Erhalt einer Festland-Lizenz kann auch in Hongkong gefunkt werden; nur mit Hongkong-Ausweis wird ein lokales VR2-Rufzeichen zugeteilt, ansonsten wird das Rufzeichen VR2/kontinentales Rufzeichen zugeteilt. (Antragsweise (Hongkong OFCA, GN 12/2024))
  • Chinesisch-Macau: beginnt mit XX9, z. B. XX9AB. (Detailregeln, siehe Artikel 10)
  • Ausländer können in Macau eine Station mit einem Rufzeichen beginnend mit XX9T beantragen; da ein Macau-Ausweis für die Formalitäten nötig ist, muss ein ortsansässiger Macau-Bewohner die Beantragung unterstützen.
  • Chinesisch-Taiwan: beginnt mit BM, BU, BV, BX, die dritte Ziffer steht für die Stadt/Gemeinde in der Taiwan-Region, z. B. BM4ABC. (Detailregeln)

III. Chinesische Amateurfrequenzbänder und Leistungsbegrenzungen

China gehört zur ITU-Region 3, die Bänder richten sich nach 《无线电频率划分规定》 (工信部令 Nr. 62). Die gängigen Amateurzuteilungen sind (vollständige und aktuelle Zuteilung gemäß Erlass Nr. 62):

Band Frequenzbereich (chinesischer Amateurfunkdienst) Anmerkung
160 m 1800–2000 kHz —
80 m 3500–3900 kHz —
40 m 7000–7200 kHz —
30 m 10100–10150 kHz Sekundärdienst
20 m 14000–14350 kHz —
17 m 18068–18168 kHz —
15 m 21000–21450 kHz —
12 m 24890–24990 kHz —
10 m 28–29.7 MHz —
6 m 50–54 MHz entspricht der gängigen ausländischen Zuteilung, aber chinesische Nutzung/Störungslage unterscheidet sich – nach chinesischer Zuteilung und örtlichen Vorschriften richten
2 m 144–148 MHz 144–146 MHz ist primärer Dienst; Satelliten-Amateurband 145.8–146 MHz sollte sprachfrei bleiben
70 cm 430–440 MHz Sekundärdienst (primär: Funkortung, Luftfahrt-Funknavigation); Satelliten-Amateurband 435–438 MHz sollte sprachfrei bleiben
23 cm 1240–1300 MHz Sekundärdienst
höhere Bänder 2.3 / 3.3 / 5.65 / 10 / 24 GHz usw. meist Sekundärdienst

Hinweis zu Abweichungen vom Ausland: Viele im Ausland geöffnete Bänder (Teile von 6 m, 222–225 MHz, 900-MHz-Bereich usw.) sind in China möglicherweise nicht zugewiesen oder nur Sekundärdienst. Vor dem Senden jedes Band einzeln anhand von Erlass Nr. 62 prüfen, nicht die heimischen Gewohnheiten übernehmen.

Allgemeine Regeln für jede Verbindung:

  • Nur chinesische Amateurfunkdienst-Frequenzen nutzen, niemals nicht-amateurliche Frequenzbereiche belegen (Erlass Nr. 62);
  • Leistung = kleinerer Wert aus Zertifikatsklasse (≤ Klasse B) und Lizenz der betriebenen Station (Nr. 67 Artikel 30, 31);
  • Sekundärdienst-Bänder (wie 430–440 MHz) dürfen primäre Dienste nicht schädlich stören und keinen Schutz verlangen (Nr. 67 Artikel 32);
  • Bei Auf- und Abbau jeder Verbindung das vollständige Rufzeichen senden, während der Verbindung mindestens alle 10 Minuten das vollständige Rufzeichen (Artikel 37);
  • Wahrheitsgemäß Kommunikationszeit, Frequenz, Mode und Gegenstelle aufzeichnen, Log mindestens 2 Jahre aufbewahren (Artikel 36).

Verbotenes Verhalten: Nutzung der Amateurfunkstation zu Gewinn oder gewerblichen Zwecken; vorsätzliche Störung fremder Kommunikation, Senden/Empfangen von nicht im Zeugnis aufgeführten Signalen; eigenmächtige Erfindung/Nutzung von Rufzeichen; Übermittlung von funktechnischen Parameterdaten aus dem Inland an ausländische Organisationen/Privatpersonen, die die nationale Sicherheit berühren; ungenehmigtes Rundfunken oder Aussenden von Rundspruch-artigen Signalen (Nr. 67 Artikel 43). Verstöße werden gemäß 《无线电管理条例》 und Nr. 67 Kapitel 6, 7 (Rechtsverantwortung) geahndet, im Extremfall Beschlagnahme/Verlust des Geräts; gilt gleichermaßen für ausländisches Personal.


IV. Zoll und Mitführung von Geräten

Sie dürfen Ihre eigene Station (Handfunkgerät, Xiegu G90, Elecraft KX2 usw.) für den Betrieb auf chinesischen Stationen mitführen – beachten Sie jedoch, dass weiterhin zuerst das CRAC-Zertifikat erforderlich ist und keine eigene Station betrieben werden darf.

Empfehlungen:

  • Bei Einreise wertvolle Sende-/Empfangsgeräte freiwillig anmelden, Quittung aufbewahren;
  • einen zweisprachigen (Chinesisch/Englisch) Erläuterungsbrief mitführen, die besagt, dass das Gerät auf lizenzierten chinesischen Clubstationen für Amateurfunk (ham) genutzt wird, mit Modell, Seriennummer und Besucherzertifikats-Nummer. Bearbeitbares Muster siehe Kurzübersicht (Abschnitt VIII) zum Download;
  • Gerät im Handgepäck, ausgeschaltet, Antenne separat mitführen;
  • Keine Hochleistungsverstärker oder Geräte mitführen, die fälschlich als gewerblich/störend eingestuft werden könnten;
  • Bei Nachfrage höflich das CRAC-Zertifikat (Ausdruck) sowie Club-Einladungs-/Kontaktdaten vorzeigen.

Haftungsausschluss: Zollpraxis variiert; obiges sind praktische Empfehlungen, keine Rechtsberatung. Bei Fragen vor der Reise den empfangenden Club oder CRAC kontaktieren.


V. Lokale Clubstationen und Empfang

Die einfachste und sicherste Art aufs Band zu kommen, ist als Gastoperator einer lokalen Clubstation (weiterhin das CRAC-Zertifikat aus Abschnitt II erforderlich). Der Club stellt legale Station, Antenne und örtliche Anleitung bereit.

Club / Station Stadt / Region Erläuterung
Peking / Shanghai / Guangzhou-Clubs Großstädte ausgereifte Stationen, über CRAC oder lokale Funkamateure zu vermitteln
Hochschul- und provinziale Funk-Sport-Clubs landesweit meist mit Clubstationslizenz und Empfang von Gastoperatoren

Tipp: Vor der Reise eine Empfangsstation klären und deren lizenzierte Bänder/Leistung bestätigen, damit Ihre Zertifikatsklasse (≤ Klasse B) mit deren Lizenz übereinstimmt.


VI. Lokale analoge Relais (VHF/UHF)

Nach legalem Betrieb auf chinesischen Stationen nutzbare lokale Einrichtungen:

  • Analoge Relais (VHF/UHF): in Städten verbreitet, meist auf 2 m (144–148 MHz) sowie 70 cm (430–440 MHz, Sekundärdienst – auf primäre Dienste achten).
  • Relais-Abfrage: Gemeinschafts-Relaisdatenbanken liefern Parameter wie Relais-Abstand und CTCSS für bestimmte Städte/Bänder, z. B. HamCQ Relais-Abfrage.

Vor dem Senden unbedingt Relais-Sende/Empfangs-Abstand, CTCSS und Abdeckung durch die Lizenz der Empfangsstation für diese Frequenz prüfen.


VII. Besondere Hinweise zu Chinesisch-Hongkong, Chinesisch-Macau und Chinesisch-Taiwan

  • Ständige Einwohner von Chinesisch-Hongkong (spezielle Durchführung, derzeit gültig): Das Festland erkennt die von der Hongkonger Kommunikationsbehörde (OFCA) ausgestellten Amateurfunklizenzen an. Mit ständigem Hongkong-Ausweis, Durchreiseerlaubnis zum Festland, Hongkong-Lizenz usw. kann beim Chinesischen Radioverband ein Klasse-B-Betriebsnachweis beantragt werden (Gültigkeit 5 Jahre, per Post möglich). Danach Betrieb auf bestehenden Festland-Stationen möglich, Rufzeichen «Buchstabe B + Zonen-Nummer des Betriebsorts + / + eigenes Hongkong-Rufzeichen» (Formatgrundlage: Nr. 67 Artikel 39). Wer eine Station auf dem Festland errichten möchte, beantragt die Lizenz bei der provinzialen Funkverwaltungsbehörde am geplanten Standort (Gültigkeit 1 Jahr).
  • Grundlage: 工信部-Bekanntmachung zu ständigen Hongkong-Einwohnern (von CRAC nachgedruckt ?p=1011).
  • Hongkong-Rufzeichenpräfix (VR2 usw.) und offizielle Regel-Links siehe §2.6.
  • Bewohner von Chinesisch-Macau, Landsleute aus der Chinesisch-Taiwan-Region: in den derzeit öffentlichen Unterlagen ist kein spezielles Gegenseitigkeitsabkommen ersichtlich; empfohlen wird, sich an das ausländische Besucherverfahren zu halten und CRAC zu konsultieren (licensing@crac.org.cn), sowie die einschlägigen Verwaltungsbestimmungen für die Beziehungen über die Taiwan-Straße hinweg und für Hongkong/Macau zu beachten. Die ausländischen Besucherregelungen gelten gleichermaßen für Taiwan-Region-Funkamateure, die aufs Festland kommen; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben von CRAC und der Funkverwaltungsbehörde. Macau (XX9/XX9T), Chinesisch-Taiwan (BM/BU/BV/BX) Rufzeichenpräfixe und offizielle Regel-Links siehe §2.6.

VIII. Zweisprachige Kurzübersicht und Notfall-Leitfaden

Zur Vorbereitung vor der Reise sowie für Funkverbindungen und Zoll während des China-Aufenthalts sind nachfolgend gängige Begriffe, Notfallsätze und das Muster für den Zoll-Erläuterungsbrief direkt als Text aufgeführt – zum Abschreiben, Ausdrucken oder Kopieren aufs Handy.

8.1 Häufige Begriffe (Deutsch · 中文 · 拼音 Pinyin · English)

Deutsch 中文 拼音 Pinyin English
Rufzeichen / CQ 呼叫 / CQ hū jiào Call / CQ
Signalbericht 信号报告 xìn hào bào gào Signal report (RST)
Frequenz 频率 pín lǜ Frequency
Relais 中继台 zhōng jì tái Repeater
Funkverein / Club 无线电协会 wú xiàn diàn xié huì Radio association / club
Funkstation 电台 diàn tái Radio station
Antenne 天线 tiān xiàn Antenna
Leistung 功率 gōng lǜ Power
Empfangen / verstanden 抄收 / 明白 chāo shōu / míng bai Copy / understood
Auf Wiedersehen (73!) 再会 (73!) zài huì Goodbye (73!)

8.2 Notfall-/Praktische Sätze (Deutsch · 中文 · 拼音 Pinyin · English)

Deutsch 中文 拼音 Pinyin English
Ich bin ausländischer Amateurfunk-Operator, das ist mein Genehmigungsdokument. 我是外籍业余无线电操作员,这是我的批准文件。 Wǒ shì wàijí yèyú wúxiàndiàn cāozuòyuán, zhè shì wǒ de pīzhǔn wénjiàn. I am a foreign amateur radio operator; this is my approval document.
Gibt es in der Nähe ein Amateur-Relais? 请问附近有业余无线电中继台吗? Qǐngwèn fùjìn yǒu yèyú wúxiàndiàn zhōngjì tái ma? Is there an amateur repeater nearby?
Ich muss den lokalen Funkverein kontaktieren. 我需要联系本地无线电协会。 Wǒ xūyào liánxì běndì wúxiàndiàn xiéhuì. I need to contact the local radio association.
Mein Rufzeichen ist B7/W6XXX. 我的呼号是 B7/W6XXX。 Wǒ de hūhào shì B qī diǎn W liù X X X. My callsign is B7/W6XXX.
Danke, 73! 谢谢,73! Xièxie, qīshísān! Thanks, 73!

8.3 Musterbrief für Zoll/Sicherheitskontrolle (ausfüllbar)

To Whom It May Concern / An Zoll- und Sicherheitspersonal / 致海关及安检人员:

I am a licensed amateur radio operator (callsign: ______) visiting China for personal / non-commercial communication only. The equipment listed below is a personal-use amateur radio transceiver, not a commercial or jamming device. I hold a valid Chinese guest-operation approval issued by CRAC (China Radio Amateurs Club).

(Deutsch:) Ich bin ein lizenzierter Funkamateur (Rufzeichen: ______). Ich besuche China ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Funkverbindungen. Die unten aufgeführten Geräte sind Amateurfunk-Sende/Empfangsgeräte für den persönlichen Gebrauch, keine kommerziellen oder Störgeräte, und ich besitze das von der Chinesischen Amateurfunkvereinigung (CRAC) ausgestellte Besucherbetriebs-Genehmigungsdokument.

本人为持证业余无线电爱好者(呼号:______),来华仅作个人、非商业通联。下列设备为个人自用业余无线电收发机,非商业或干扰器材,并持有中国无线电协会(CRAC)核发的来访操作批准文件。

Equipment / Gerät / 设备:_ Model / Modell / 型号:_ Serial / Seriennummer / 序列号:____

Thank you for your assistance. / Vielen Dank für Ihre Unterstützung. / 感谢配合。


IX. Vorreise-Checkliste (Besucherbetrieb)

Folgende Vorreise-Checkliste für den Amateurfunkbetrieb in China – Punkt für Punkt abhaken:

  • [ ] Kopie des heimischen gültigen Amateurfunk-Stationszeugnisses + englische/chinesische Übersetzung
  • [ ] Gültiger Reisepass + Kopie des chinesischen Visums/Visumbefreiungsnachweises
  • [ ] Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular 《来访者业余无线电台临时操作证书》
  • [ ] Antrag 30–60 Tage vorab per E-Mail an licensing@crac.org.cn
  • [ ] Ausgedrucktes CRAC-Genehmigungsdokument stets griffbereit mitführen
  • [ ] Originalgerätehandbuch (Nachweis, dass es sich um legales Amateurfunkgerät handelt)
  • [ ] Zweisprachiger (Chinesisch/Englisch) Zoll/Sicherheits-Brief (siehe §VIII 8.3)
  • [ ] Rufzeichenformat merken: B + chinesische Zonen-Nummer + / + eigenes Rufzeichen, z. B. B7/W6XXX
  • [ ] Chinesische Frequenzplanung studieren (430–440 MHz ist Sekundärdienst; 6 m geöffnet, aber andere Nutzung)
  • [ ] Lokale Clubstation/Begleit-HAM in China klären
  • [ ] Bestätigen, dass das Funktagebuch von der Station ≥ 2 Jahre aufbewahrt wird
  • [ ] Nur auf bestehenden legalen chinesischen Stationen funken, kein eigenmächtiges Senden im Hotel/im Freien

Autoritative Grundlage: 工信部令 Nr. 67 《业余无线电台管理办法》 (2024-03-01), 第62号 《无线电频率划分规定》 (2023-07-01), CRAC 《来访者业余无线电台临时操作证书》 Antragsverfahren.


X. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1: Kann ich mit meinem heimischen FCC-/CEPT-/Amateurzeugnis direkt in China funken?
A: Nein. China hat CEPT T/R 61-01 nicht unterzeichnet und auch kein allgemeines IARU-Gegen­seitigkeitsabkommen. Das heimische Zeugnis kann nicht als Grundlage für eigenständigen Betrieb dienen; zuerst muss das CRAC-Besucher-Zertifikat erworben werden, und Betrieb ist nur auf bereits bestehenden chinesischen lizenzierten Stationen möglich. (Quelle: Nr. 67; CRAC-Besucherverfahren.)

Q2: Ist CEPT in China gültig?
A: Ungültig. Die CEPT-Anerkennung gilt nicht für das Festlandchina. Die einzige spezielle Regelung ist der spezielle gegenseitige Anerkennungskanal für ständige Einwohner von Chinesisch-Hongkong, und dieser Kanal ist kein traditionelles «zwischenstaatliches Gegen­seitigkeitsabkommen». (crac.org.cn/?p=1011.)

Q3: Wie lange dauert das Besucherzertifikat, wie lange ist es gültig?
A: 30–60 Tage vor Abreise E-Mail an licensing@crac.org.cn; CRAC hat keine gesetzliche Bearbeitungsfrist, daher 2–4 Wochen Puffer einplanen. Zertifikat ab Ausstellung 6 Monate gültig, Klassenobergrenze chinesische Klasse B (ab 30 MHz ≤ 25 W, darunter < 15 W). (CRAC-Besucherverfahren.)

Q4: Kann ich meine eigene Station (Handfunkgerät, Xiegu G90, Elecraft KX2) mitbringen?
A: Ja, für den Betrieb auf chinesischen Stationen – bei Einreise anmelden und zweisprachigen Erläuterungsbrief mitführen (Muster siehe Kurzübersicht). Aber weiterhin CRAC-Zertifikat erforderlich, und keine eigene Station betreiben. (Siehe Abschnitt IV.)

Q5: Kann ich während des Besuchs meine eigene Station errichten?
A: Nein. Das Besucherzertifikat erlaubt nur Betrieb auf bereits bestehenden chinesischen lizenzierten Stationen. Das eigenmächtige Errichten einer Station durch Kurzzeitbesucher ist illegal. (Quelle: CRAC-Besucherverfahren Artikel 2.)

Q6: Welches Rufzeichen soll ich verwenden?
A: Normalerweise das Rufzeichen der betriebenen chinesischen Station; sofern man selbst ein Zeugnis besitzt, kann B + chinesische Zonen-Nummer + / + heimisches Rufzeichen genutzt werden, z. B. B7/W5XYZ («B + chinesische Zonen-Nummer» zuerst, eigenes Rufzeichen danach). (Grundlage: Nr. 67 Artikel 39.)

Q7: Lässt das Rufzeichen Rückschlüsse auf Erfahrung zu? Beginnen Clubstationen zwingend mit «BY»?
A: Beides nein. China unterscheidet nicht mehr über das Rufzeichen nach Klasse, und Rufzeichen werden nach Rückruf neu zugeteilt, daher lässt sich aus dem Rufzeichen keine Erfahrung ableiten (BA nicht zwingend älter als BD/BG); Clubstationen beginnen auch nicht zwingend mit «BY» (z. B. Jinan-Huanghe-Clubstation BD4JN). Siehe §2.6 und HamCQ Rufzeichen-Erklärung.


XI. Laufende Aktualisierung und Interaktion

Funkverwaltungsvorschriften werden überarbeitet. Dieser Leitfaden wurde am 2026-10-08 anhand der Volltext-Linkquellen überprüft. Vor der Reise bitte erneut besuchen:

  • Ministerium für Industrie und Informationstechnik (MIIT) (alle Verordnungen): www.miit.gov.cn
  • CRAC (Besucherzertifikat, Formulare, Leitfaden): www.crac.org.cn
  • HamCQ-Handbuch (Rufzeichen-Erklärung u. a. Einstiegsmaterial): docs.hamcq.cn

Veraltete Inhalte gefunden, oder möchten Sie Ihren Club als Empfangsstation listen? Gerne Kommentar hinterlassen oder E-Mail an den Ersteller (BG7BAG) – Community-Updates halten diesen Leitfaden für jeden besuchenden Funkamateur präzise.


XII. Quellen und Kreuzprüfung / Aufgehobene Informationen

Jede Schlüsseltatsache dieses Leitfadens wurde durch mindestens zwei unabhängige autoritative Quellen kreuzvalidiert; jede Verordnung/jeder Paragraph im Text ist mit anklickbarer autoritativer Quelle versehen:

Aufgehobene / veraltete Informationen – bitte nicht zitieren

  1. ❌ 《外国人在中华人民共和国境内设置和操作业余无线电台管理暂行办法》 (herausgegeben von Ministerium für Informationstechnik und Staatlichem Sportamt) – 2014-09-01 aufgehoben (国家体育总局令第 19 号).
  2. ❌ CRSA (Chinesischer Amateurfunk-Sportverband) als ausstellende/annehmende Stelle – ersetzt durch CRAC.
  3. ❌ Nr. 22 (2012) – am 2024-03-01 durch Nr. 67 aufgehoben.
  4. ❌ Nr. 46 (2018) Frequenzplan – am 2023-07-01 durch Nr. 62 aufgehoben.
  5. ❌ Alte Postanschrift „北京西城北礼士路(甲)98 号 / +86-10-68009170 / 100037″ – aktuelle CRAC-Adresse ist 北京市石景山区实兴大街30号院15栋(100041).
  6. ❌ Altes Rufzeichenformat „eigenes Rufzeichen / B+Zonen-Nummer” – Reihenfolge vertauscht; geltende Regel ist B+区号/本人呼号 (siehe §2.4).
  7. ❌ 2007er 《业余无线电台呼号管理办法》 (信部无〔2007〕223号) – am 2012-11-05 durch Nr. 22 ersetzt und aufgehoben, danach auch Nr. 22 aufgehoben; geltende Rufzeichenregeln siehe Nr. 67 und Anhang 2. Bitte nicht mehr die «Rufzeichen-Verwaltung» als geltende Grundlage zitieren.

Dieser Leitfaden dient ausschließlich der Compliance-Referenz und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind stets die derzeit gültigen Vorschriften der Volksrepublik China und die neuesten Auslegungen der Funkverwaltungsbehörden.


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